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Stellungnahme zum Raumentwicklungskonzept (REK) Rüschlikon

9. August 2022 – Die Mitte Rüschlikon begrüsst die vom Gemeinderat bereits durchgeführten lokalen Planungsprozesse (Volumenstudie Zentrum) unter Einbezug der Bevölkerung mit zwei Mitwirkungsveranstaltungen. Ebenso die Erarbeitung des Verkehrsplans mit Information und öffentlicher Anhörung, an der sich auch die Mitte Rüschlikon beteiligt hat.

Der logische nächste Schritt, die Erarbeitung des Raumentwicklungskonzept (REK), schafft die Basis für die Gemeindeentwicklung im Bereich Siedlung, Landschaft und Verkehr für die nächsten 15 – 20 Jahre. Das REK ist das strategische Führungsinstrument für den Gemeinderat, zeigt ein Zukunftsbild der Gemeindeentwicklung und bildet die konzeptionelle Basis für die anstehende Revision der Nutzungsplanung bzw. der BZO. Wir begrüssen die Möglichkeit zur Stellungnahme, die wir an einem internen Workshop erarbeitet haben. Wir hoffen damit, die wertvollen, zukunftsweisenden und sorgfältig ausgearbeiteten Überlegungen im REK zu stützen und für die folgende Überarbeitung der BZO einen substantiellen Input zu liefern. 

Wir teilen die Analyse zur Siedlungsenwicklung und Identität, insbesondere „…führt der Erneuerungsprozess zu einem spürbaren Verlust an identitätsstiftenden Altbauten und zu Veränderungen der bestehenden Quartierstrukturen“. Angemerkt sei, dass diese Veränderungen unserer Ansicht nach in den meisten Fällen negativ auffallen. Dies ist, wie das REK richtig festhält, „… auf ungenügende Regelungen bzw. fehlende Qualitätsanforderungen in der BZO zurückzuführen“. Dies soll nach unserer Ansicht grundsätzlich anders werden um die parkartige Durchgrünung in den Wohnquartieren zu erhalten. 

Postulat 1.1:  

Die neu zu erarbeitende BZO soll einen eigentlichen Paradigmawechsel anstreben: bei der Beurteilung eines Bauvorhabens soll der städtebauliche Bezug zum Umfeld (Quartier) eine höhere Bedeutung erhalten (Einordnung) als der Baukörper selbst. Die Einordnung muss auf die gewachsenen Quartierstrukturen (Volumetrie, Firstrichtung, Dachform etc.) Rücksicht nehmen. 

Postulat 1.2:

Bei Neubauten sind die quartierprägenden Strukturmerkmale zu beachten, insbesondere die Gebäudeproportionen und der architektonische Ausdruck, ein hoher Anteil begrünter Gebäudeumschwung, Vorgärten und Zugang. In der BZO soll dies festgehalten werden. Quartiererhaltungszonen in der BZO sind vertieft zu prüfen.  

Postulat 1.3:

Die Problematik der zunehmenden häufiger auftretenden Überwärmung soll in der BZO angegangen werden; konkret soll ein Grundstück nicht mehr vollständig unterkellert werden (z.B. für eine Tiefgarage), sondern es sollen Bereiche  vorgeschrieben werden in denen auch grosse Bäume gepflanzt werden können. 

Postulat 1.4:

Zur Stärkung und Unterstützung der Baukommission soll ein Fachgremium geschaffen werden, welches die städtebaulichen Aspekte spezifisch beurteilt und bewertet. 

Beim Ufergebiet zwischen See und Seestrasse sollen die Vorgaben des PBG’s bzw. der Planungsregion Zimmerberg zum Bauen am Zürichsee umgesetzt werden. Hier sind noch viele gesetzliche Vorgaben in Erarbeitung. Wir fordern den Gemeinderat auf, sich für eine möglichst durchlässige Bebauungsstruktur, genügend Abschnitte mit direkter Sicht auf den Zürichsee und die Begrünung einzusetzen. 

Postulat 2: 

In der BZO soll festgelegt werden, dass die Sichtbezüge zum See mit Stellung und Ausrichtung der Bauten gewährleistet bleiben und Gebäuderiegel längs der Seestrasse verhindert werden. Dies bedeutet auch, dass die maximale Gebäudelänge differenziert festzulegen ist. 

Rüschlikon zeichnet sich durch eine hohe Wohnqualität, eine lockere und durchlässige Bauweise und ein grünes Erscheinungsbild der Quartiere aus. Wir teilen diese Überlegungen und Vorschläge im REK vollumfänglich. 

Postulat 3:

In der BZO sollen Vorgaben zu Gebäudelänge, Ausrichtung und Durchgrünung festgesetzt werden, um insbesondere die Siedlungsdurchgrünung zu erhalten und den bestehenden Baumbestand zu schonen bzw. zusätzliche Bäume zu ermöglichen. 

Rüschlikon hat heute in vielen Bereichen (noch) eine klar ersichtliche, unterschiedliche Identität der Quartiere. Wir sind einverstanden mit den Überlegungen im REK, diese spezifischen Identitäten soweit möglich zu erhalten bzw. bei Neubauten zu fördern. 

Postulat 4:

In der BZO sollen Vorschriften geprüft werden, welche die Quartieridentität fördern. Besonders berücksichtigt werden sollen dabei die Strassenräume und die an die Strassenräume grenzenden privaten Vorzonen, welche sorgfältig auszugestalten sind (Begrünung, Adressbildung, Umfriedungsmauern etc.).